Die Lieferung erfolgt nach Klausel CIP gemäß Inconterms 2010 der ICC so gilt für: -- Standard-Lieferungen national und Gemeinschaftsländer bis vereinbarte Lieferadresse (Bestimmungsort) -- Standard-Lieferungen in Drittländer bis Import-Seehafen als vereinbarter Bestimmungsort Eine Berechnung von Zuschlägen für Express- und Luftfrachtsendungen behalten wir uns vor.
Luftfracht in Drittländer ist immer kostenpflichtig. Bei Teilen inkl. Verpackung mit Übergröße (ab einer Länge von 6 m oder von einer Breite 2,4 m oder einer Höhe von 2,3 m) erfolgt die Lieferung Ex Works zuzüglich Verpackung. Bei Maschinenlieferungen liefern wir stets Ex Works (EXW), exklusive Verpackung und Fracht.
Mit der Übergabe an den Kunden als Abholer, jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, spätestens jedoch mit Übergabe an den 1. Frachtführer, geht jede Gefahr auf den Käufer über.
Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Ort des Käufers ist der Gefahrenübergang am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. Wenn sich der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr bereits mit der Bereitstellung auf den Besteller über.
Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Die Bestellung von Sonderanfertigungen sowie Bestellungen in Mengen und Abmessungen, die nicht Bestandteil unseres Kataloges sind, bedürfen der Schriftform durch den Käufer. Gegebenenfalls ist eine zu vereinbarende Anzahlung zu leisten. Werden Sonderanfertigungen in größeren Mengen in Auftrag genommen, so darf von uns die Lieferung um eine angemessene Stückzahl unter- oder überschritten werden (in der Regel ±10%). Versandverpackungen werden grundsätzlich zum Selbstkostenpreis berechnet.
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